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Überblick über die einzelnen Fördermöglichkeiten für KursteilnehmerInnen

 

1. Überregionale Fördermöglichkeiten für Seminare und Lehrgänge an der Österreichischen Akademie für Psychologie (AAP) - Überblick als pdf

 

Die Datenbank zur Weiterbildungsförderung

 

Das öibf - österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung betreibt unter http://www.kursfoerderung.at einen Überblick über alle Förderungen für Weiterbildung in Österreich - in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst.

 

 

Arbeitmarktservice

 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bieten über die regionalen Geschäftsstellen Qualifizierungsförderungen für Beschäftigte an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesgeschäftsstelle des AMS.  Weitere Informationen sind zu finden auf der Homepage des AMS unter www.ams.or.at.

 

Förderungen der SVA - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

 

Gefördert werden Vorträge oder Seminare unter anderem aus den Bereichen Gesundheitsförderung, Gesundheitschecks, Bewegung, Stressmanagement und Ernährung ("Gesundheitshunderter). Förderungswürdig sind Pflichtversicherte der gewerblichen Krankenversicherung, die mindestens drei gesundheitsfördernde Maßnahmen um mind. EUR 100,- setzen. Nähere Informationen finden Sie unter www.svagw.at, unter Vorsorge, Fit zu mehr Erfolg, SVA-Gesundheitshunderter

 

Werbungskosten

 

Als unselbständig Erwerbstätiger können Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden (Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung). Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums.

 

Bildungskarenz

 

Im Rahmen der Bildungskarenz ist eine Dienstfreistellung von 3-12 Monaten möglich, um an Bildungsmaßnahmen teilnehmen zu können. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des elektronischen Amtshelfers.

 

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2. Regionale Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer - Überblick als pdf

 

ZertifizierungsstelleNiederösterreich

 

Zertifizierungsstelle für Aus- und Weiterbildungsanbieter des Landes Niederösterreich / cert

 

Die Donau-Universität Krems hat uns in die Liste der zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen aufgenommen. Somit erstattet das Land Niederösterreich für Seminarteilnehmer mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich bis zu 80% der Kurskosten retour. Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien der NÖ Bildungsförderung:

 

Förderrichtlinien gültig ab 1. April 2010

 

Der Antrag auf Bildungsförderung ist elektronisch auf der Homepage des Landes Niederösterreich von Ihnen einzubringen (Link zum Antrag). Dieser Antrag wird elektronisch an uns weitergeleitet. Wir vervollständigen Ihren Antrag und senden den Antrag an das Land Niederösterreich, wo über die Förderungswürdigkeit und Förderungshöhe entschieden wird. Bitte lesen Sie die Informationen für Antragsteller auf der Homepage des Landes Niederösterreich aufmerksam durch. Bei Fragen können Sie uns gerne unter office@psychologieakademie.com oder unter 01 / 406 73 70 kontaktieren.

 

Wien

 

Anerkannter Bildungsträger laut der taxativen Liste des WAFF
(Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungs Fonds - Weiterbildungskonto)

 

In Wien wohnhafte SeminarteilnehmerInnen können eine Förderung durch den waff beantragen. Neu: Das Weiterbildungskonto plus fördert bis zu EUR 1000,- an Kurskosten. Ebenso interessant für für Förderungen in bzw. nach der Karenz ist das Programm NOVA.

 

Gerne können Sie Informationen bzgl. der Förderung des WAFF bei uns per Post beziehen. Bitte um ein kurzes Email an office@psychologieakademie.com

 

Details entnehmen sie bitte folgendem Link: Fördermöglichkeiten WAFF

 

Salzburg

 

Förderbarer Bildungsträger im Rahmen des Salzburger Bildungschecks

 

 

In Salzburg wohnhafte Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, über das Amt der Salzburger Landesregierung bis zu 50 % der Kurskosten refundiert zu bekommen (unter Beachtung von Höchstbetragsgrenzen). Genauere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: Bildungscheck des Landes Salzburg

 

Burgenland

 

Qualifikationsförderungszuschuss aus der Arbeitnehmerförderung (Burgenland)

 

Wir sind eine anerkannte Bildungseinrichtung beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Daher haben auch Seminarteilnehmer aus dem Burgenland die Möglichkeit einer Förderung.

 

Details entnehmen sie bitte folgendem Link: Fördermöglichkeiten Qualifikationsförderung Burgenland

 

Auskünfte erhalten Sie auch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Arbeitnehmerförderung, Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen unter Tel. 02682/600-2286.

 

Tirol

 

Bildungszuschuss des Landes Tirol

 

Wir sind vom eine vom Amt der Tiroler Landesregierung anerkannte Bildungseinrichtung der taxativen Liste für berufsbezogene Weiterbildung. Genauere Informationen bezüglich der Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unserem Büro unter 01 / 406 73 70 (Mag. Birgit Kanzler) und unter www.tu-was.com.

 

 

Vorarlberg

 

Bildungszuschuss des Landes Vorarlberg

 

Das Land Vorarlberg bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten, u.a. Förderungen bis zu 1/4 der Kursgebühren im Mindestausmaß von 80 Stunden, max. EUR 2.200 an.

 

Details entnehmen Sie bitte folgendem Link: http://www.bildungszuschuss.at

 

 

Kärnten

 

Anerkannter Bildungsträger nach dem Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz

 

Es sind ArbeitnehmerInnen förderbar, die den Richtlinien der Kärntner Arbeitnehmerförderung entsprechen und Weiterbildungen absolviert haben, die in einem beruflichen Zusammenhang stehen.

 

Details entnehmen Sie bitte der Homepage des Landes Kärnten. Details finden Sie unter dem folgenden [Link].

 

 

 

Oberösterreich

 

Das Land Oberösterreich fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich

 

Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich . Ebenso kann hier das Antragsformular geladen werden.

 

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3. Haftungsausschluss

Die auf diesen Seiten enthaltenen Angaben stellen lediglich eine Kurzinformation über die wesentlichen Voraussetzungen für die beschriebenen Förderungen dar. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer Berater/-in in der jeweiligen bildungsfördernden Institution.

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